Wir
Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten des Stadtjugendrings Kempten. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neu gewählt. Die Grundlagen seiner Arbeit sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz geregelt. Personalräte sind die Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Dienst, vergleichbar mit den Betriebsräten in der Privatwirtschaft.
Der Personalrat hat vielfältige Aufgaben, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte: z.B. bei Personalangelegenheiten und sozialen Angelegenheiten (Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen, Aufstellung von Urlaubsplänen, Aufstellung von Sozialplänen), Kündigungen, Unfallverhütung und Arbeitsschutz.
Die Mitglieder des Personalrates werden für die Erledigung ihrer Aufgaben freigestellt und haben einen besonderen gesetzlichen Schutz.
Der Personalrat beim Stadtjugendring besteht aus drei Personen.
Stadtjugendring Kempten
Personalrat
Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten des Stadtjugendrings Kempten. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neu gewählt. Die Grundlagen seiner Arbeit sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz geregelt. Personalräte sind die Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Dienst, vergleichbar mit den Betriebsräten in der Privatwirtschaft.
Der Personalrat hat vielfältige Aufgaben, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte: z.B. bei Personalangelegenheiten und sozialen Angelegenheiten (Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen, Aufstellung von Urlaubsplänen, Aufstellung von Sozialplänen), Kündigungen, Unfallverhütung und Arbeitsschutz.
Die Mitglieder des Personalrates werden für die Erledigung ihrer Aufgaben freigestellt und haben einen besonderen gesetzlichen Schutz.
Der Personalrat beim Stadtjugendring besteht aus drei Personen.
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Die Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Personalrats und vertritt diesen im Rahmen der gefassten Beschlüsse.
Die Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Personalrats und vertritt diesen im Rahmen der gefassten Beschlüsse.