Aufgaben

Personalräte sind die Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Dienst, vergleichbar mit den Betriebsräten in der Privatwirtschaft.

Der Personalrat hat vielfältige Aufgaben, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte: z.B. bei Personalangelegenheiten und sozialen Angelegenheiten (Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen, Aufstellung von Urlaubsplänen, Aufstellung von Sozialplänen), Kündigungen, Unfallverhütung und Arbeitsschutz.

Die Mitglieder des Personalrates werden für die Erledigung ihrer Aufgaben freigestellt und haben einen besonderen gesetzlichen Schutz.

Der Personalrat beim Stadtjugendring besteht aus drei Personen.

Ansprechpartner
Susan Kiehstaller
Marketing & Öffentlichkeitsarbeit | Verwaltung

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